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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hand für Pfote, Hundeschule Ebnöther

I. GELTUNGSBEREICH UND AUFTRAGNEHMERIN

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisse mit Hand für Pfote im Folgenden die Auftragnehmerin. 

 

2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber dem Vertragspartner auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne erneute Einwilligung.

 

II. VERTRAGSSCHLUSS

1. Die Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber an die Auftragnehmerin ist eine Einladung zur Offertstellung (ad offerendum). Die Offertstellung stellt keine rechtsgültige Annahme des Vertrages dar. Das Vertragsverhältnis entsteht durch die darauffolgende gegenseitige Willenserklärung. 

2. Die Offertstellung durch die Auftragnehmerin kann sowohl mündlich wie schriftlich erfolgen.

3. Die Kündigungsbedingungen sind auf der Webseite www.handfuerpfote.ch bei den Angeboten aufgeführt. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor diese jederzeit zu ändern.

III. PREISE

1. Die auf der Homepage aufgelisteten Konditionen sowie die Ausgestaltung der Dienstleistungen können durch die Auftragnehmerin jederzeit angepasst werden. 

 

2. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.

 

IV. ZAHLUNGEN

1. Die Zahlung der Dienstleistungen kann sowohl innert 10 Tagen nach Dienstleistungserbringung auf das untenstehende Konto überwiesen werden, oder via TWINT beglichen werden. 

CH11 0029 6296 1154 7501 D

Linda Ebnöther

Hermatswilerstrasse 40

8330 Pfäffikon ZH

TWINT: 077 419 59 54

 

2. Die Auftragnehmerin behält sich eine prozentuale Vorauszahlung, je nach Dienstleistung, vor. 

 

3. Die Zahlungen sind jeweils in Schweizer Franken (CHF) zu entrichten. 

 

4. Sollte die Zahlung nicht innert Frist erfolgen, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, einen entsprechenden Verzugszins von bis zu 10% zu erheben. Der Schuldner fällt bereits einen Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin in Verzug. Eine Mahnung bedarf es hierzu nicht.

 

V. DURCHFÜHRUNG

1. Die Auftragnehmerin entscheidet im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung über die Durchführung dieser.  

 

2. Änderungen der Dienstleistung im Rahmen des Vereinbarten sowie deren Ablauf stehen in der Entscheidungsmacht der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann diese in guten Treuen selbst vornehmen und entscheiden. 

 

3. Änderungen an der Durchführung oder Ausgestaltung der Dienstleistung, die das Vereinbarte übersteigen, sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber zu besprechen. Dies gilt nicht für allfällige Anpassungen im Zuge eines Notfalls, solche können durch die Auftragnehmerin ohne vorherige Besprechung vorgenommen werden, hierbei ist von der mutmasslichen Einwilligung des Auftraggebers sowie Tierhalters auszugehen. 

 

4. Richtmass für oben genannte Anpassungen an der Ausgestaltung oder Durchführung der Dienstleistung ist das Wohl des Tieres. Dies gilt es jederzeit zu wahren.

 

VI. HAFTUNG

1. Die Haftung der Auftragnehmerin für jegliche Schäden, die durch das Tier verursacht wurden, sind vollumfänglich ausgeschlossen. Insbesondere fällt die Auftragnehmerin nicht unter die Definition der Tierhalterin gemäss Art. 56 OR. 

 

2. Die Haftung der Auftragnehmerin für unmittelbare Schäden am Tier, namentlich durch Verletzungen oder unerwünschte Verhaltensveränderungen nach Erbringung der Dienstleistung sind auf das gesetzliche Mindestmass beschränkt. 

 

3. Bei den von der Auftragnehmerin angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um die Erbringung eines Auftrages. Ein Erfolg ist entsprechend nicht geschuldet, Vertragsinhalt ist lediglich das sorgfältige Tätig werden der Auftragnehmerin. 

 

4. Weitere Ansprüche, wie namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz bei Folge- oder mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen.

 

VII. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

1. Die Bestimmungen bzgl. des Datenschutzes sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. 

 

2. Die Datenschutzerklärung ist ein integrierter Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

 

2. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEHEN ALLFÄLLIGEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES AUFTRAGGEBERS JEDERZEIT VOR. 

 

3. Auf die Bestellungen sowie die Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin in Pfäffikon ZH. 

 

4. Allfällige Abweichungen von an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

IX. IDENTIFIZIERUNG

1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern

 

2. Falls Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, steht Ihnen die Auftragnehmerin jederzeit schriftlich sowie telefonisch zur Verfügung. 

Hand für Pfote

Linda Ebnöther

Hermatswilerstrasse 40

8330 Pfäffikon ZH

077 419 59 54

info@handfuerpfote.ch

X. BILDMATERIAL

Wer Angebote von Hand für Pfote in Anspruch nimmt, ist damit einverstanden, dass Bildmaterial (Fotos und / oder Videos) gemacht werden. Diese können auf der Webseite oder den sozialen Medien von Hand für Pfote verwendet werden.

Wer dies nicht möchte, muss proaktiv auf die Inhaberin von Hand für Pfote zugehen und diesen Wunsch äussern.

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